Jugendkooperation FC/ASV Wangen + FC Wangen I Aktive
1. Einstieg in das Hygienekonzept
1.1 Vorwort:
Mit dem Beschluss und den Lockerungen der Corona-Verordnung „Sport“ des Kultus-und
Sozialministeriums der Landesregierung Baden-Würtembergs vom 1.Juli 2020 ist es neben
dem bereits, unter Beachtung der Hygieneregeln, gestatteten Trainingsbetriebs nun auch
wieder gestattet den Spielbetrieb aufzunehmen. Von diesem Spielbetrieb leben die
Fußballvereine und deshalb ist es auch für den FC Wangen (inklusive der
Jugendkooperation mit dem ASV Wangen) wichtig in diesen zurückzukehren. Nachgehend
folgt ein Hygiene-und Sicherheitskonzept für den Spielbetrieb basierend auf den Vorgaben
der Landesregierung, des Würtembergischen Fußballverbandes und der Stadt Wangen.
1.2 Handhabung des Konzeptes:
Dieses Konzept gilt als Fortführung des Ihnen bereits vorgelegten Konzepts für den
Trainingsbetrieb. Dieses Konzept ist angelehnt an das „Musterkonzept“ des WFVs vom
10.07.2020 und den aktuellsten Vorgaben des Landes Baden-Würtemberg. Aufgeführt
werden alle wichtigen Hygiene-und Dokumentationsregeln für die Ausführung eines
Heimspiels (Test-oder Pflichtspiel) auf dem Gehrenbergsportplatz und dem Allgäu Stadion
Wangen.
2. Hygieneregelungen
2.1 Allgemeine Hygiene-und Verhaltensregeln:
• Auf dem gesamten Gelände ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
• Körperliche Begrüßungsrituale (Umarmen/Abklatschen) sind zu unterlassen
• Bei Husten oder Niesen nur in die Armbeuge oder gegebenenfalls Taschentuch oder
Einmalhandschuhe
• Vor Betreten und vor dem Verlassen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren
• Bei Krankheitssymptomen wie Fieber (ab 38°C), Atemnot oder Husten sind die
Personen aufgefordert zu Hause zu bleiben und einen Arzt aufzusuchen
• Bei einem positiven COVID 19 Fall bei einer Kontaktperson gilt es 14 Tage zu
Hause zu bleiben
2.2 Verhaltensregeln für Spieler und Offizielle:
2.2.1 Anreise und vor Spielbeginn:
• Es sollte alleine angereist werden
• Fahrgemeinschaften sind beschränkt auf 3 Spieler plus Fahrer (PKW) und 5
Spieler + Fahrer (Kleinbus)
• Während der Fahrt in einer Fahrgemeinschaft aus unterschiedlichen
Haushalten ist ein Mund-und Nasenschutz zu tragen
• Nach der Ankunft ist bis zum Betreten der Kabinen ebenfalls Mund-und
Nasenschutz zu tragen
• Die Angereisten sollen auf große Begrüßungen verzichten und sich möglichst
auf direktem Weg zu ihren zugewiesenen Plätzen und oder Räumlichkeiten
begeben
2.2.2 Aufwärmen und Spiel
• Jeder Spieler benutzt nur seine eigene Trinkflasche
• Abgesehen vom Aufwärmprogramm und der offiziellen Spielzeit ist ein
Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten
• Einlaufen erfolgt (wenn überhaupt) ebenfalls mit einem Mindestabstand von 1,5
Meter
• Das Spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld ist untersagt
• Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen (Kabinen) soll auf ein Minimum reduziert
werden. Größtenteils soll alles im Freien abgehalten werden
• Nicht notwendiger Kontakt (Abklatschen, Jubeln, etc) ist ausdrücklich zu unterlassen
• Wird während des Spiels ein Teamoffizieller aufs Feld gelassen (Arzt, Physio,
Trainer), hat dieser einen Mund-und Nasenschutz zu tragen
• Neben den Ersatzbänken sollen zusätzliche Bänke helfen den Mindestabstand
außerhalb des Spielfeldes auch für die Spieler und Teamoffiziellen einhalten zu
können
2.2.3 Nach Beendigung des Spiels:
• hier gelten die gleichen Regeln wie unter Punkt 2.2.2
• von der Kabine bis außerhalb des Sportgeländes ist Mund-und Nasenschutz zu tragen
2.3 Verhaltensregeln für Schiedsrichter:
• Bis zum Betreten der Kabinen soll Mund-und Nasenschutz getragen werden
• Nach Verlassen der Kabinen bis zum Ausgang gilt dies ebenso
• Equipmentkontrollen sollen nach Möglichkeit in einem Abstand von min. 1,5 Meter
durchgeführt werden
• persönliche Gespräche und Einzelempfang ist zu unterlassen
3. Durchführung und Kontrolle:
3.1 Dokumentation der Zuschauer:
Laut aktuellen Verordnungen dürfen sich maximal 100 Zuschauer, ab 1.8.2020 dann 500
Personen (Zuschauer und Sportler mit Funktionspersonen), unter Einhaltung aller
vorgeschriebenen Hygieneregeln auf dem Sportgelände befinden. Hierbei liegt die
Dokumentationspflicht (Vor-und Zuname, Telefonnummer, Adresse, E-Mail) bei den
jeweiligen Veranstaltern des Spiels (Trainer und oder Funktionärsteam der einzelnen
Jugenden oder der Aktiven). Jeder Besucher des Geländes hat sich auf einem einzelnen
Formular mit sämtlichen Angaben einzutragen. Es werden immer nur so viele Formulare
ausliegen, wie maximal Zuschauer an jedem Heimspiel zulässig sind. Außerdem wird auch
Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der jeweiligen Personen auf der Liste
festgehalten.
Dies wird im Jugendbereich vom jeweils zuständigen Trainer oder einem seriösen Elternteil
durchgeführt. Bei den Aktiven wird dies von zugewiesenen Ordnern und dem
Kassenpersonal übernommen. Für uns besteht zu jeder Zeit Dokumentationspflicht. Ebenso
müssen wir auf ofizielle Nachfrage alle Listen auch vorlgen können. Während des Spiels
sorgen im Jugendbereich Helfer und Elternteile für die Einhaltung des Mindestabstands. Bei
den Aktiven sind auch hier spezielle Hilfskräfte und zugewiesene Ordner.
3.2 Dokumentation der Spieler und Offiziellen:
Die Dokumentation für die Spieler und dazugehörigen Funktionäre erfolgt über den
offiziellen Online-Spielbericht des DFBs. Alle erforderlichen Daten und Personalien sind
hier mit einem Klick online abrufbar und nachzuvollziehen (Name, Adresse, etc…). Hier
füllen die Trainer bereits im Vorfeld alle nötigen Felder aus. Der genaue Zeitpunkt des
Betretens und des Verlassens des Sportgelände wird außerdem separat festgehalten.
Gleiches gilt für die Schiedsrichter.
4. Sportgelände:
4.1 Betreten und Verlassen (Ankunft/Abreise):
4.4.1 Zuschauer:
Die Zuschauer betreten an beiden genannten Sportstätten das Gelände jeweils durch den
Haupteingang. Hier steht Desinfektionsmittel zum Hände reinigen zur Verfügung. Verlassen
werden beide Sportgelände durch einen separaten Ausgang (Gehrenberg Tor Richtung
Parkplatz / Stadion neben dem Eingang das äußerste Tor. Dies wird durch Markierungen
und Schilder deutlich gemacht.
4.4.2 Spieler und Funktionäre:
Alle zum Team dazugehörigen betreten und verlassen das Gelände über einen getrennten
Ein-und Ausgang. Am Gehrenberg durch die Tür hinter dem Tornetz, am Stadion über den
seitlichen Eingang zu den Kabinen (großes Doppeltor).
4.2 Kabinennutzung:
• Mannschaften teilen sich zu keinem Zeitpunkt eine Kabine
• Nach Benutzung der Kabine durch eine Mannschaft wird diese anschließend
gereinigt und desinfiziert
• Während des Aufenthalts in der Kabine gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern
• Für die Gewährleistung des Abstands sollen sich maximal 15 Personen in der Kabine
aufhalten (Bei größeren Kadern gilt es 2 „Umziehgruppen“ zu bilden.
• In der Dusche sollen sich maximal 3 Personen (Gehrenberg) / 5 Personen (Stadion)
befinden
• Nur jede zweite Dusche darf genutzt werden
• Duschen und Sanitäranlagen werden ebenfalls nach jeder Neubelegung der Kabinen
gereinigt und desinfiziert
• Zwischen Abreise Mannschaft B (Spiel A gegen B) und Anreise Mannschaft D (Spiel
C gegen D) soll eine Mindestzeit von 15 Minuten vergehen
5. Urlaubsrückkehrer
Für Spieler oder Personen aus dem Funktionsteam gilt: Wer aus dem Urlaub zurückkehrt
und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss für zwei Wochen in Quarantäne. Es ist
dieser Person untersagt das Sportgelände zu betreten (Gleiches gilt auch für den
Trainingsbetrieb). Alternativ hierzu ist die Vorlage eines negativen Coronatests beim Verein.
6. Durchführung und Einhaltung des Konzepts:
Für die Ausführung und Einhaltung des oben beschriebenen Hygienekonzepts
Aktivenbereich ist zuständig:
Günter Gollinger: sportlicher Leiter Aktive FC Wangen, +49 174 7625484, g.gollinger@biedenkapp-stahlbau.de
Für die Jugend zuständig und als Ansprechpartner dienend:
Samuel Schlegel: Jugendleiter FC Wangen, +49 176 97637055 , samuelschlegel@web.de
Bernd Macek: Koordinator FC/ASV Wangen +49 171 3443442 , bernd.macek@kno-wo.de